Immobilien

Energieausweis

Seit dem 01. Januar 2009 ist jeder Eigentümer verpflichtet bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einen Energieausweis vorzuzeigen. Sollten dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werden, droht ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen/Energiepass, den verbrauchsbasierten Energieausweis dem der Energieverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt wird und den bedarfsbasierten Energieausweis, der die energetische Qualität des gesamten Objekts und der installierten Anlagentechnik zu Grunde gelegt wird.

Diese unterscheidet man noch einmal in Ausweise für Wohn,- und nicht Wohngebäude.

Welcher Ausweis wird benötigt?

Ein Energieausweis wird nur dann benötigt, wenn es zu einem Verkauf, einer Neu- vermietung oder verpachtung kommt. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Erstellungspflicht eines Energieausweises laut EnEV nicht betroffen.

Welchen Energieausweis Sie benötigen, können Sie folgender Grafik entnehmen:

Was kostet ein Energieausweis?

Einen verbrauchsbasierten Energieausweis erhalten Sie im Internet bereits ab 15,00 Euro, der bedarfsbasierte Engergieausweis kostet zwischen 60,00 Euro und 250,00 Euro.

Tip zu Erneuerbare Energien auf dem Portal für Energie und Co. !

Datum: 23/5/09 •Schlagworte:

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