Immobilien

Ab- und Ummelden

Noch nicht einmal umgezogen müssen bereits vorher etliche Verträge abgemeldet bzw. auf die neue Adresse umgemeldet werden. Damit Sie an alles denken haben wir für Sie eine Checkliste zusammen gestellt, die Ihnen hilft an alles zu denken.

4 Wochen vor Umzug

Telefon und Internet
In dieser Zeit sollten Sie unbedingt Ihren DSL und Telefonanschluss ummelden, damit dieser rechtzeitig in der neuen Wohnung anliegt und verfügbar ist. Diese Ummeldung eines Telefon und Internetanschlusses dauert mit am längsten. Sollten Sie noch nicht im Besitz der Schlüssel für die neue Wohnung, sollten Sie diese Angelegenheit mit der Hausverwaltung oder Ihrem neuen Vermieter besprechen.

Verlassen Sie sich nicht auf den Service mancher Telefon und Internetanbieter Ihren Wechsel zu einem bestimmten Termin ausführen zu lassen, dies geschieht in den wenigsten Fällen genau zu diesem Zeitpunkt.

Kabelanschluss
Klären Sie bitte als erstes ab, ob Ihr derzeitiger Kabelanbieter auch in Ihrem neuem Haus oder Ihrer neuen Wohnung anliegt. Wenn ja, können Sie im Gegensatz zum Telefon und Internet Ihren Anschluss zu einem gewünschten Termin umschalten lassen. Wenn nein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, da der Kabelanbieter in diesem Fall keine Leistung mehr erbringen kann.

Nach dem Umzug

Nach Ihrem Umzug sollte Ihr erster Schritt der Weg zum Einwohnermeldeamt sein, denn zur Ummeldung z.B. von Ihrem KFZ, benötigen Sie den Nachweis des neuen Wohnorts.

Folgende Dinge müssen ab- und umgemeldet werden:

  • Behörden: Finanzamt, Einwohnermeldeamt, KFZ Zulassungstelle, Kindergeldkasse
  • Handy und Telefonverträge
  • Versicherungen
  • Banken und Sparkassen
  • Ver- und Entsorgerbetriebe
  • Tageszeitungen und Zeitschriften
  • Vereine und Mitgliedschaften
  • Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Kindergarten, Hort und Schule
Datum: 28/5/09 •Schlagworte:

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